Über das Projekt
Das Bibliotheksportal für Sehbehinderte ist ein Interface, das ermöglicht, alle Kataloge der teilnehmenden Bibliotheken an einer Stelle durchzusuchen.
Das Bibliotheksportal entsteht in einer Zusammenarbeit von einigen Partnerinstitutionen und ermöglicht vor allem Suche in Katalogen von den teilnehmenden Bibliotheken, d.h. das Teilen von Bibliotheksmetadaten mithilfe des Protokolls Z39.50. An der Entwicklung des Interface werden von Anfang an das Zentrum Teiresias bei der Masaryk Universität und Zentrum Elsa — früher Zentrum TEREZA — bei der Tschechischen Technischen Universität Prag beteiligt; die komplette Liste der aktuell teilnehmender Subjekte steht an der Seite Teilnehmende Bibliotheken zur Verfügung.
Die primäre Aufgabe des Interface ist zu sichern, dass akademische sowie nicht-akademische Bibliotheken für sehbehinderte Benutzer, also Bibliotheken, die Publikationen in relevanten Formaten für Sehbehinderte (zugängliches E-Dokument, Brailledruck, Ton- oder hybride Publikationen) anbieten, mittels eines Webinterface erreichbar sind. So wird das Bedürfnis eliminiert, in verschiedenen Milieus zu suchen und diverse Tools für die gleiche Art von Tätigkeit zu benutzen.
Nach der Zielgruppe richtet sich auch die formale Gestaltung des Interface, die die Regeln für die Herstellung von zugänglichen Webseiten folgt (www.pravidla-pristupnosti.cz). Sekundär kann dieses Interface von beliebigen Benutzern benutzt werden, um in anderen Bibliotheken zu suchen, die ihren Katalog mithilfe des Protokolls Z39.50 zugängig machen und die aktuell an der Applikation teilnehmen.
Falls Sie Bibliotheksdienste für die angeführte Zielgruppe der Leser anbieten, d.h. Sie disponieren über Informationsquellen in relevanten Formaten, und falls Sie Interesse daran haben, Ihre Bibliothek anzuschließen, melden Sie sich bei uns!
Grundsätzliche Funktionsbedingungen für die Teilnahme einer Bibliothek
Relevante Daten
Da die ganze Applikation auf der Idee geteilten Bibliotheksmetadaten (Beschreibungen einzelner Publikationen) ruht, genauso wie z. B. UIB oder der Gesamtkatalog der Tschechischen Republik, ist die erste und durchaus elementare Bedingung für die praktische Realisation des ganzen Projektes die Tatsache, dass vergleichbare relevante Daten in klar definiertem Format angeboten werden (s. unten).
Diese Bedingung führt zu der wohl einzigen Voraussetzung, die eine Bibliothek erfüllen muss, um angeschlossen werden zu können: die Weise der Katalogisierung des relevanten Bestandes und die folgende Veröffentlichung von Bibliotheksmetadaten. Selbstverständlich kann die teilnehmende Bibliothek gleichzeitig ihren eigenen Katalog haben oder ihre Daten über andere Interfaces anbieten (z.B. Zentrum Teiresias veröffentlicht seine Daten auch im Userinterface des Gesamtkatalogs MU, also auch im UIB).
Falls die Bibliothek die unten angeführten Bedingungen erfüllt, besorgt ein beauftragter Mitarbeiter des Zentrums Teiresias Anschluss zum System (wenn die Katalogisierungsweise richtig und kompatibel mit den unten angeführten Forderungen ist, geht es um einen routinemäßigen Auftrag). Falls die Bibliotheksressourcen, bzw. ihre Katalogisierung nicht alle angeführten Grundsätze einhalten, aber sie sind so beschrieben, dass es möglich ist, die einzelnen geförderten Felder zu identifizieren und eindeutig an die Schablone anzuknüpfen, kann auch so der Bibliotheksanschluss ausführbar sein — nur nimmt dann die Operation mehr Zeit in Anspruch und ist von Technik und Kommunikation her mehr kompliziert. Diese Lösung bevorzugen wir jedoch nicht.
Kompatible Katalogisierung
Um die Bedingung von „vergleichbaren Metadaten“ zu erfüllen, ist es nötig, die folgenden Vorgehensweisen zu den publizierten Dokumenten und ihrer Beschreibung zu respektieren. Eine detaillierte Beschreibung gibt es in dieser Publikation (im Tschechischen): Stodola, J. Katalogizace dokumentů pro zrakově postižené podle pravidel AACR2 ve formátu MARC 21 s přihlédnutím k pravidlům RDA. MU, 2014. ISBN 978-80-210-7764-5 (die E-Version). Unten werden die grundsätzlichen Regeln angeführt, an die man denken soll:
- Als E-Ressource für Sehbehinderte wird ein selbständig publiziertes Dokument verstanden, nicht bloß eine Reproduktion einer gedruckten Vorlage: eine E-Ressource hat also einen selbständigen bibliographischen Eintrag und ihre eigenen Katalogisierungsdaten (es soll nicht vorkommen, dass z.B. nur die physische Vorlage katalogisiert und dazu nur als Ergänzung ein Link zur E-Version angeführt wird).
- Zu jeder elektronischen Ressource ist ein selbständiger bibliographischer Eintrag herzustellen, wenn möglich mithilfe der Katalogisierungsregeln AACR2; die Hauptregeln werden in der zitierten Publikation zusammengefasst.
- Jeder Katalogisierungseintrag sollte die folgenden Angaben beinhalten (falls es möglich ist, sie einzutragen); die Angaben in der Datenbank sollten zuverlässig identifizierbar sein, die Daten sollten öffentlich zugänglich sein, das ideale Format ist MARC 21 und Protokoll Z39.50:
- Titel des Dokuments = Angaben übernommen von der E-Ressource
- Allgemeine Bezeichnung der Dokumentenart = [E-texte]
- Autor(en) = die Autoren so, wie sie in der E-Ressource angeführt sind
- (Ausgabe) = wenn verschiedene Versionen des E-Dokuments existieren, z.B. Version 1, Version 2
- Ort, Herausgeber, Erscheinungsjahr = Angaben der Institution, die das E-Dokument veröffentlicht
- (physische Beschreibung) = wird nur bei lokal zugänglichen Ressourcen benutzt, z.B. CD-ROM
- (Reihe) = die Reihe, die sich an die E-Ressource bezieht; meistens nicht vorhanden
- Anmerkung zur Quelle des Haupttitels = Titel aus dem Titelbildschirm (Version von DD.MM.RRRR)
- Anmerkung zum Inhalt = Aufzählung der eingeschlossenen Werke, falls die Ressource aus ihnen besteht
- Anmerkung zum Original = Herausgeberangaben, bzw. andere Angaben der Druckvorlage (Ausgabe, physische Beschreibung, Reihe)
- Anmerkung zur Art des Zugangs = Art des Zugangs: World Wide Web
- (ISBN) = von der E-Ressource, nicht der Vorlage
- Schlagwörter
- Elektronische Platzierung = URL, wo das Dokument sich befindet